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Nichts ist beständiger als die Änderung...


Leistungen von Handwerkern können Steuerlich abgesetzt werden

Seit 2006 besteht nun die Möglichkeit auch für Privathaushalte nicht nur haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern auch Handwerkerleistungen bei Modernisierung oder Instandhaltung des Wohnraums steuerlich abzusetzten. Es werden die Lohnkosten (ohne Materialkosten) für Handwerkerleistungen berücksichtigt, unabhängig davon, ob die Maßnahmen vom Eigentümer oder dem Mieter durchgeführt werden.

Bei einem Betrag von bis zu 3.000 Euro können im Jahr 20%, also bis zu 600 Euro, von der Steuer abgezogen werden.

© 23.10.2013 Dachdeckerei Diehe + Figul UG (haftungsbeschränkt), Leinestraße 11 a, 31008 Elze (Leine) OT Wülfingen

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