EnEV

Die Energieeinsparverordnung


Die Energieeinsparverordnung (EnEV) löste am 01.02.2002 die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und führte diese inhaltlich zusammen. Dadurch wurde erreicht, dass sich die Anforderungen nicht alleine auf die Gebäudehülle und deren Energieübertragung beschränken, sondern auch heizungs-, raumlufttechnische und zur Warmwasserbereitung dienende Anlagen einschließt. Dies gilt sowohl für den Neubau wie für Sanierungsvorhaben. Der Jahresprimärenergiebedarf wird durch die umfassendere Betrachtung stärker differenziert und erlaubt eine gezielte Beschreibung und Ausführung von entsprechenden Maßnahmen zur wirksamen Senkung der Energiekosten und des CO-Ausstoßes.

In Kurzform:

  • Reduzierung des Energieverbrauch von Neu- und Bestandsbauten
  • RationelleereEnergieverwendung im Gebäudebereich
  • Ressourcenschonung von erneuerbaren Energieträger
  • Minderung des CO2-Ausstoßes

Wer energetisch sinnvoll handelt, kann somit die Betriebskosten reduzieren,
die sonst ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sind.

Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, in noch stärkerem und zeitgerechterem Maße den Energieverbrauch an Gebäuden zu senken und somit die Umweltbelastungen zu reduzieren. Zudem wird die verwendete Energie durch moderne Techniken so umgesetzt, dass eine Minderung der Schadstoffentwicklung wirksam erreicht wird.

Die Umwelt wird also doppelt geschont. Zudem erhält der Bauherr durch die geschaffenen Prüf- und Kontrollinstrumente erstmalig eine komplette Übersicht über die energetische Effizienz seines Gebäudes und damit die Möglichkeit, durch sinnvolle Ergänzungen weitere Energiekosten einzusparen.

Hinzu kommen noch die volkswirtschaftliche Risiken:
Werden die heute mögliche und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu Energieeinsparung und Emissionsminderung unterlassen, müssen sie später mit deutlich höherem Kostenaufwand nachgeholt werden.

Ihr Beitrag für eine sichere Zukunft

Die grössten Chancen, Energie zu sparen, ergeben sich bei Gebäuden, die vor 20 oder mehr Jahren erstellt worden sind.

Immer dann, wenn bei diesen Gebäuden Arbeiten an der Außenhülle erforderlich sind, können und müssen gleichzeitig Maßnahmen zur Energieeinsparung ergriffen werden. Dazu gehören Vorhaben im Bereich des Dachgeschossausbaus wie Dachfenstereinbau, Gaubenbau, Innenausbau, Aufsattelung und Umdeckung, wobei die vielfältigsten Materialien zum Einsatz kommen können. Dabei ist der Mitgliedsbetrieb der Dachdecker-Innung für Planung und Ausführung Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Im Bereich der Außenwände bieten Sanierungsarbeiten, der Einbau neuer Fenster oder die Bekleidung der Außenwände beste Energiesparmöglichkeiten.

Die Bekleidung mit wärmegedämmten, hinterlüfteten Systemen ist eine ideale Möglichkeit, bestehende Gebäude nach den Erfordernissen der EnEV und nach den individuellen Gestaltungswünschen des Bauherrn zu modernisieren. Schiefer, Keramik, Faserzement, Metallelemente und vieles mehr stehen hier gestalterisch zur Verfügung und werden vom Dachdecker fachgerecht angebracht.

Innerhalb der Gebäudehülle ist bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder der Dämmung der Keller- und obersten Geschossdecke eine Einsparung von Energie bzw. die Senkung der Immissionswerte im Sinne der EnEV möglich.

Das Erscheinungsbild eines Gebäudes wird wesentlich von seinem Dach bestimmt. Daher ist es sinnvoll, mit einer Neueindeckung des Daches nicht so lange zu warten, bis die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, sondern eine Dachsanierung schon früher zu beginnen. Sie kommen somit auch frühzeitiger in den Genuss der angestrebten Energiekostensenkung und der möglichen Erweiterung des Wohnraumes. Insgesamt wird dadurch dem Gebäude auch ein individuelles Erscheinungsbild gegeben. Diese Maßnahmen tragen ebenso zur Werterhaltung und Wertsteigerung der Immobilie bei.

Energie einsparen - Wohnqualität erhöhen

Die Energieeinsparverordnung schafft die Grundlage für eine einheitliche Erfassung der im Gebäude auftretenden Begleitfaktoren der Energieverwendung.

Das bedeutet für Sie als Bauherrn, dass Sie mit den Innungsbetrieben des Dachdeckerhandwerks kompetente Berater finden, die fachübergreifend eine umfassende Analyse des Energiehaushaltes Ihres Hauses selbst erstellen oder anfertigen lassen. So werden die notwendigen und sinnvollen Maßnahmen zur Behebung der Schwachstellen bis ins Detail benannt. Der Mitgliedsbetrieb der Dachdecker-Innung führt in Kooperation mit seinen Partnern aus anderen Gewerken alle gewünschten Maßnahmen nach Ihren Vorstellungen kompetent aus.

Die detailliert geplanten und aufeinander abgestimmten Maßnahmen an Dach, Außenwand und Heizungsanlage verhelfen Ihnen als Bauherrn zu größerer Wohnqualität, d.h. mehr Gemütlichkeit im Winter und geringerer Aufheizung im Sommer. Durch die Verbesserung des Wohnklimas steigt auch der Wert des Gebäudes. Je nach gewählter Maßnahme können auch staatliche Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

Insgesamt ist die Energieeinsparverordnung eine runde Sache. Sie befolgen nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, sondern leisten Ihren Beitrag zu aktivem Umweltschutz und sparen langfristig Kosten.

Worauf Sie als Bauherr achten sollten

Gerade bei bestehenden Gebäuden gibt es die besten Möglichkeiten zur Energieeinsparung, daher muss der Bauherr bei fast allen Sanierungsmaßnahmen die Vorschriften der Energieeinsparverordnung besonders beachten.

So ist bei Dächern und Dachschrägen bereits eine Wärmedämmung einzubauen, wenn die Bekleidung oder Verschalung ersetzt bzw. neu aufgebaut wird. Bei nicht ausgebauten Dachgeschossen muss in der Regel die oberste Geschossdecke nachträglich gedämmt werden. Gerade der vermeintlich einfache nachträgliche Einbau einer Wärmedämmung durch den Heimwerker kann zu größeren Problemen führen.

Häufig werden ungeeignete Dämmstoffe verwendet, die beträchtlich an Dicke zunehmen, die Belüftungsschichten nachteilig beeinträchtigen und in der Folge zu Schimmelpilzbildung und anderen Bauschäden führen können.

Eine ausreichende Luftdichtheit der Gebäudehülle ist ein wesentlicher Punkt zur Einsparung von Energie. Hier ist die fachgerechte Ausführung unerlässlich.

© 23.10.2013 Dachdeckerei Diehe + Figul UG (haftungsbeschränkt), Leinestraße 11 a, 31008 Elze (Leine) OT Wülfingen

© 23.10.2013 Dachdeckerei Diehe + Figul UG (haftungsbeschränkt), Leinestraße 11 a, 31008 Elze (Leine) OT Wülfingen